Beiträge für Horn-Laufställe

Die Stiftung begrüsst es, wenn Landwirte darauf verzichten, ihre Kühe und Ziegen zu enthornen. Tiere verlieren durch das Enthornen ein durchblutetes und sehr feinfühliges Organ, das ihnen als wichtiges Kommunikationsmittel dient. Eine gute Mensch-Tier-Beziehung und ein gutes Herdenmanagement erleichtern den Umgang mit behornten Tieren. Damit Laufställe für behornte Tiere gut funktionieren, ist es wichtig, dass die spezifischen Anforderungen, wie mehr Raum pro Tier, bereits bei Planungsbeginn berücksichtigt werden.
  
Zur Förderung von Horn-Laufställen gewährt die Stiftung A-fonds-perdu-Beiträge. Anforderungen: geeignetes, horntaugliches Stallkonzept, angepasstes Stallmanagement, Beitrag nicht anrechenbar für Projektfinanzierung, Einhaltung Stiftungsrichtlinien (u.a. Biolandbau),
Gesuche: Telefonische oder schriftliche Anfragen bei der Geschäftsstelle

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Hofnachfolge ausserhalb der Familie

Mit dem Angebot Hofnachfolge fördert die Stiftung die Übergabe von Landwirtschaftsbetrieben ausserhalb der Familie, wenn innerhalb der Familie keine Nachfolge gefunden werden kann. Wir vermitteln Kontakte zwischen älteren Hofbesitzern, die ihren Betrieb gerne als Ganzes weitergeben wollen, und innovativen, gut ausgebildeten Landwirten mit Erfahrung, welche einen Hof suchen. Die Stiftung möchte der Auflösung von bäuerlichen Familienbetrieben, welche einer jungen Familie weiterhin eine Existenzgrundlage bieten könnten, entgegenwirken.
Weitere Informationen unter www.hofnachfolge.ch.
 

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